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Gemeinde Niederer Flaeming
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Amerikanische Faulbrut der Bienen

Niederer Fläming, den 29.07.2015

In einem Bienenbestand in Thyrow (Ortsteil der Stadt Trebbin) wurde am 27. Juli 2015 die Amerikanische Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt. Deshalb werden die Ortsteile Thyrow, Märkisch Wilmersdorf und Großbeuthen der Stadt Trebbin zum Sperrbezirk erklärt. Gesetzliche Grundlage ist § 10 Abs.1 der Bienenseuchen-Verordnung.

 

Für den Sperrbezirk gilt Folgendes:

 

Alle Bienenvölker und -stände im Sperrbezirk sind unverzüglich amtstierärztlich auf Amerikanische Faulbrut untersuchen zu lassen. Dies regelt § 11 der Bienenseuchen-Verordnung.

 

Alle bislang noch nicht registrierten Besitzer von Bienenvölkern und -ständen im o. g. Gebiet werden hiermit aufgefordert, sich im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden. Es hat seinen Sitz Am Nuthefließ 2 in 14943 Luckenwalde und ist unter folgenden Telefonnummern zu erreichen:  (03371) /608 2201 oder 2215.

 

Bewegliche Bienenstände müssen an ihrem Standort verbleiben. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

Die Vorschrift gilt nur für Honig, der zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist. Wachs, Waben, Wabenteile oder Wabenabfälle dürfen unter bestimmten Voraussetzungen an wachsverarbeitende Betriebe abgegeben werden. So müssen diese über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen. Außerdem ist das Material mit der Kennzeichnung "Seuchenwachs" zu versehen. (§ 11 Abs. 2 der Bienenseuchen-Verordnung).

 

Presse-Info der Kreisverwaltung TF