Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Gemeinde Niederer Flaeming
Schriftgrad:
     
 
 
 

Logo Gemeinde Niederer Fläming

 

 

 

 

 

 
 
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Öffentliche Ladung Eigentümer zur Vorstandswahl im FBV Niederer Fläming

Niederer Fläming, den 15.08.2016

Flurbereinigung „Niederer Fläming“, Verfahrens-Nr.: 6001 15

 

Einladung zur Versammlung der Teilnehmergemeinschaft mit Wahl des Vorstandes gemäß § 21 Flurbereinigungsgesetz und § 5 Brandenburgischem Landentwicklungsgesetz

 

Mit Beschluss vom 26.08.2015 wurde die Flurbereinigung „Niederer Fläming“ angeordnet und mit 1. Änderungsbeschluss vom 09.06.2016 erweitert. Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten sind Teilnehmer der Flurbe-reinigung und bilden die Teilnehmergemeinschaft (§ 16 Flurbereinigungsgesetz).

 

Für die Wahrnehmung der Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft ist ein Vorstand aus mehreren Mitgliedern zu wählen. Zur Wahl des Vorstandes der Teilneh-mergemeinschaft der Flurbereinigung „Niederer Fläming“ werden hiermit alle Teilnehmer am

 

Dienstag, d. 27. September 2016

Einlass und Registrierung der Wahlberechtigten: ab 17:00 Uhr

Beginn der Veranstaltung: 18:00 Uhr

in das Dorfgemeinschaftshaus (Mensa der Grundschule Werbig), Gräfendorfer Straße 3 in 14913 Niederer Fläming, OT Werbig

 

eingeladen.

 

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft während der Dauer der Flurbereinigung, ihm obliegt die Durchführung des Verfahrens. Zur Erledigung seiner Aufgaben im Flurbereinigungsverfahren bedient er sich des Verbandes für Landentwicklung und Flurneuordnung. Die Mitglieder des von der Teilnehmer-gemeinschaft zu wählenden Vorstandes sollen die verschiedenen Interessen der Teilnehmer im Flurbereinigungsverfahren möglichst umfassend vertreten.

 

Der Vorstand wird von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sollte ein Teilnehmer am Wahltermin verhindert sein, kann er sich durch eine Person seines Vertrauens vertreten lassen. In diesem Fall ist dem Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht mitzugeben. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit.

 

Gewählt werden kann nur, wer anwesend ist oder wer vorher gegenüber der Flurbereinigungsbehörde schriftlich die Bereitschaft zur Kandidatur erklärt hat. Die schriftliche Kandidatur ist zu richten an das LELF Luckau, Karl-Marx-Straße 21 in 15926 Luckau.

 

Zur Flurbereinigung „Niederer Fläming“ gehören Teile folgender Gemarkungen und Flure bzw. Teile davon:

                    

Land Brandenburg, Landkreis Teltow-Fläming

Gemeinde Niederer Fläming

Gemarkung Nonnendorf, Flur 1

Gemarkung Riesdorf, Flure 1, 2 und 3

Gemarkung Schlenzer, Flure 4, 5 und 6

Gemarkung Sernow, Flure 1, 2, 3, 4 und 5

Gemarkung Waltersdorf, Flure 1 und 2

Gemarkung Werbig, Flur 1, 5 und 6

 

Die zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Flurstücke wurden mit dem Beschluss zur Anordnung der Flurbereinigung und seiner 1. Änderung in den betroffenen und angrenzenden Gemeinden öffentlich bekannt gemacht.

 

Des Weiteren wird auf der Teilnehmerversammlung zu den nächsten Schritten im Flurbereinigungsverfahren informiert.

 

Im Auftrag

gez.

 

Reppmann

Regionalteamleiterin Bodenordnung