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Gemeinde Niederer Flaeming
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Geflügelpest bei Wildvogel

Niederer Fläming, den 06.12.2016
Erster Fall in TF – Stallpflicht gilt für den gesamten Landkreis - besondere Maßnahmen rund um Sperenberg

Wichtigste Maßnahmen im Sperr- und Beobachtungsgebiet:

  • kein lebendes Geflügel aus den Beständen verbringen
  • Hunde anleinen
  • Katzen nicht frei laufen lassen
  • keine Jagd auf Federwild

im gesamten Landkreis:

  • Geflügel aufstallen
  • andere Vögel in abgedeckten Volieren halten

Erreger entdeckt
Am 28. November 2016 wurde im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Luckenwalde eine tote Wildgans aus Sperenberg, Gemeinde Am Mellensee, zur Untersuchung auf Geflügelpest abgegeben. Heute, am 6. Dezember, hat das Amt das Untersuchungsergebnis vom Friedrich-Löffler-Institut erhalten. Es handelt sich um den in Deutschland derzeit überall verbreiteten Geflügelpesterreger H5N8.

Maßnahmen
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hat sofort die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Wildvogel-Geflügelpest eingeleitet. Es werden ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet um den Fundort des verendeten infizierten Wildvogels eingerichtet. Alle dort geltenden Maßnahmen werden vor Ort bekannt gemacht und im Internet auf www.teltow-flaeming.de stets aktuell veröffentlicht.

Die wichtigsten Einschränkungen bestehen für Geflügelhalter vor allem darin, dass kein lebendes Geflügel oder andere gehaltene Vögel bis zum 27. Dezember 2016 im Sperrbezirk und bis zum 21. Dezember 2016  im Beobachtungsgebiet aus den Beständen transportiert werden dürfen. Die Tierärzte des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes suchen die größeren Geflügelhalter auf, um das gehaltene Geflügel klinisch zu untersuchen und bei Bedarf Proben für die virologische Untersuchung zu entnehmen.

Im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet dürfen ab sofort Hunde nur noch angeleint herumlaufen und auch Katzen dürfen nicht mehr frei herumlaufen.  In den ausgewiesenen Restriktionsgebieten ist darüber hinaus die Jagd auf Federwild verboten.

Wie bereits mit der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 25. November 2016 festgelegt ist im gesamten Landkreis das Geflügel aufzustallen oder in wildvogeldichten, überplanten Volieren zu halten.

Virustyp für Menschen ungefährlich
Wir weisen nochmals darauf hin, dass der in diesem Jahr nachgewiesene Virustyp H5N8 für den Menschen ungefährlich ist. Eine Infektion des Menschen mit diesem Erreger wurde weltweit nicht nachgewiesen. Eine Übertragung des Virus über infizierte Lebensmittel ist nach Einschätzung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) zwar theoretisch denkbar aber unwahrscheinlich.

Hygieneregeln beachten
Gleichwohl sollten Verbraucherinnen und Verbraucher die Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten beachten. So müssten Geflügelgerichte gründlich durchgegart, rohes Geflügelfleisch getrennt von den übrigen Lebensmitteln aufbewahrt und zubereitet und Küchengeräte gründlich gereinigt werden. Das gemeinsame Zubereiten von Geflügelgerichten mit Kindern in der Vorweihnachtszeit ist in vielen Familien Tradition und birgt  bei Beachtung dieser Hygieneregeln auch keine Gesundheitsgefahren. Bitte nach getaner Arbeit das gründliche Händewaschen nicht vergessen!

Weitere Informationen
Sollten Sie Nachfragen oder Meldungen zu tot aufgefundenen Wildvögeln oder erkranktem Hausgeflügel haben, erreichen sie das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt auf folgenden Wegen:

Per Post:        
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Per Telefon:   
03371 608 2201 oder -2215 zu den Sprechzeiten der Kreisverwaltung
Amtstierärztlicher Bereitschaftsdienst am Wochenende und außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten über die Leitstelle Brandenburg:
03381 623 0

Per Fax:
03371 608 9040

Per E-Mail:  
veterinaeramt@teltow-flaeming.de

 

Pressestelle Landkreis Teltow-Fläming

 

Bild zur Meldung: Sperrgebiet (rot) und Beobachtungsgebiet (blau)