Geflügelpest - Aufhebung von Sperr- und Beobachtungsgebieten

Niederer Fläming, den 09.01.2017

Neues zur Geflügelpest

 

Aufhebung der Restriktionszonen im Bereich Sperenberg und Umgebung

 

Ab Freitag, 6. Januar 2017, wird das Sperr- und Beobachtungsgebiet im Bereich Sperenberg und Umgebung aufgehoben. Darüber informiert das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Teltow-Fläming. Ihm liegen seit dem Nachweis von Influenzaviren bei einer Wildgans Anfang Dezember 2016 keine weiteren Befunde vor.

 

Hunde und Katzen dürfen sich nun wieder frei bewegen. Auch die anderen zusätzlichen Auflagen für dieses Gebiet sind damit aufgehoben. Weiterhin einzuhalten sind die Aufstallungspflicht, das Ausstellungsverbot und die zusätzlichen Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelbestände (siehe Tierseuchenallgemeinverfügung vom 25. November 2016).

 

Nach wie vor besteht ein großes Risiko, dass Influenzaviren vom Typ H5 N8 in Nutzgeflügelbestände eingetragen werden. Die Verbreitung des Erregers ist in der Wildvogelpopulation in ganz Europa hoch. Der Virus wird durch direkten oder indirekten Kontakt mit Wildvögeln übertragen.

 

Erste Anzeichen einer solchen Erkrankung beim Geflügel können erhöhte Sterblichkeit, verringerte Wasser- und Futteraufnahme, Schwäche oder Ausfallerscheinungen durch Nervenschäden sein. Solche Fälle sollten unverzüglich einem Tierarzt vorgestellt werden.

 

Vermehrte Funde von toten Wildvögeln, insbesondere Wasser- und Raubvögeln, sollten bitte weiterhin dem Veterinäramt gemeldet werden. Das Veterinäramt ist unter den Rufnummern 03371 608 2201/-2215 bzw. über E-Mail veterinaeramt@teltow-flaeming.de zu erreichen.

 

Pressestelle Landkreis Teltow-Fläming