Stallpflicht für Geflügel gilt nach wie vor

Niederer Fläming, den 03.03.2017

Unverändert gelten die Stallpflicht für Geflügel und damit verbundene Anforderungen an die Haltung von Federvieh. Darauf weist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Teltow-Fläming hin, das nahezu täglich mit Nachfragen konfrontiert wird.

 

Doch Entwarnung kann noch nicht gegeben werden. "Wann mit dem Ende der Stallpflicht zu rechnen ist, können wir leider nicht sagen. Nach wie vor gibt es in Deutschland fast täglich neue Befunde der Geflügelpest bei Wildvögeln, aber auch bei Hausgeflügel. Die Stallpflicht kann erst aufgehoben werden, wenn sich diese Situation für ganz Deutschland verändert hat", so Amtstierärztin Dr. Silke Neuling.

 

Im Landkreis Teltow-Fläming gilt die Aufstallungspflicht in einigen Gebieten seit 15. November, im gesamten Landkreis seit 25. November 2016. Seither muss Federvieh zwingend im Stall oder unter einem Dach gehalten werden. Ausnahmen sind beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt schriftlich zu beantragen.

 

Jeder Geflügel- und Vogelhalter ist zudem aufgefordert, seiner Meldepflicht beim Veterinäramt nachzukommen. Er sollte seine Biosicherheitsmaßnahmen zu erhöhen, damit das Virus nicht in die Hausgeflügelbestände gelangen kann.

 

Umfangreiche Informationen zum Thema Geflügelpest gibt es seit Ausbruch der Geflügelpest in Deutschland auf der Startseite des Internetauftritts www.teltow-flaeming.de. Dort sind alle aktuellen Meldungen, Tierseuchenallgemeinverfügungen, Merkblätter und weiterführende Hinweise in einem Dossier zusammengefasst.

 

Pressestelle Landkreis Teltow-Fläming