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Gemeinde Niederer Flaeming
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Schutz vor Vogelgrippe

Niederer Fläming, den 06.12.2016

Schutz vor Vogelgrippe

Aufstallungspflicht gilt ab 26. November 2016 auch in Teltow-Fläming. Neue Tierseuchenallgemeinverfügung veröffentlicht.
 

Im Land Brandenburg ist am 25. November 2016 erstmals bei einem verendeten Wildvogel (Möwe) der Geflügelpesterreger H5N8 nachgewiesen worden. Der Fundort des Wildvogels befindet sich in Werder/Havel im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Aus diesem Grund gilt auch für den Landkreis Teltow-Fläming eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung. Ab Sonnabend, 26. November 2016, muss im Landkreis Teltow-Fläming alles Geflügel aufgestallt werden. Kann das Geflügel nicht in Ställen oder unter einem Dach gehalten werden, ist beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt schriftlich eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

 

Jeder Geflügel- und Vogelhalter ist aufgefordert, seiner Meldepflicht beim Veterinäramt nachzukommen und seine Biosicherheitsmaßnahmen zu erhöhen, damit das Virus nicht in die Hausgeflügelbestände gelangen kann. Weitere Einzelheiten dazu sind in der Tierseuchenallgemeinverfügung aufgelistet

 

Gleichzeitig sollen alle tot aufgefundenen Wildvögel zur Untersuchung im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Luckenwalde abgegeben werden.

 

Sie erreichen das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt auf folgenden Wegen:

 

Per Post:

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Am Nuthefließ 2

14943 Luckenwalde

 

Per Telefon:    03371 / 608 2201 oder -2210

 

Amtstierärztlicher Bereitschaftsdienst am Wochenende und außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten: über die Leitstelle Brandenburg unter 03381 / 35 49 49

Per Fax:       03371 / 608 9040

Per E-Mail:    veterinaeramt@teltow-flaeming.de

 

Alle aktuellen Hinweise des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes finden Sie auch auf der Homepage des Landkreises unter www.teltow-flaeming.de

Aufgrund mehrerer Nachfragen nochmals einige Hinweise:

Eine Infektion des Menschen mit der Vogelgrippe wurde weltweit nicht nachgewiesen. Eine Übertragung des Virus über infizierte Lebensmittel ist nach Einschätzung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) zwar theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich. Gleichwohl sollten Verbraucherinnen und Verbraucher die Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten beachten. So müssten Geflügelgerichte gründlich durchgegart, rohes Geflügelfleisch getrennt von den übrigen Lebensmitteln aufbewahrt und zubereitet und Küchengeräte gründlich gereinigt werden. Das gemeinsame Zubereiten von Geflügelgerichten mit Kindern in der Vorweihnachtszeit ist in vielen Familien Tradition und birgt bei Beachtung dieser Hygieneregeln auch keine Gesundheitsgefahren. Bitte nach getaner Arbeit das gründliche Händewaschen nicht vergessen!