Personalausweis
Personalausweis
Am 01.11.2010 wurde der neue Personalausweis eingeführt. Dieser stellt drei Funktionen zur Verfügung: die Biometriefunktion, die Online-Ausweisfunktion und die elektronische Unterschriftsfunktion. Mit ihnen kann das Dokument auch in der digitalen Welt als sicherer Identitätsnachweis genutzt werden.
Im integrierten Sicherheitschip werden ein digitales Foto und auf Wunsch des Ausweisinhabers, zwei digitale Fingerabdrücke gespeichert.
Gebühren
- unter 24 Jahre 22,80 Euro/ 6 Jahre gültig
- über 24 Jahre 28,80 Euro/ 10 Jahre gültig
- nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion 6,00 Euro
- Sperren der Online-Ausweisfunktion bei Verlust gebührenfrei
benötigte Unterlagen
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Geburtsurkunde
- bisheriger Personalausweis
- Sorgeberechtigter für Antragstellung unter 16 Jahren
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Vorläufiger Personalausweis
Gebühren
- 10,00 Euro/ 3 Monate gültig
benötigte Unterlagen
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Geburtsurkunde
- bisheriger Personalausweis
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Befreiung von der Ausweispflicht
Die Meldebehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien, die pflegebedürftig sind oder wegen einer anderen Erkrankung/Behinderung sich nicht mehr in der Öffentlichkeit bewegen können.
Antragstellung durch den Betroffenen selbst oder eine vertretungsberechtigte Person.
benötigte Unterlagen
- Antrag Befreiung von der Ausweispflicht
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- Beschluss Amtsgericht, Pflegestufe-Bescheid, Betreuer-Ausweis
Gebühren
- gebührenfrei