Beglaubigung

Beglaubigung

 

Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift/ Ablichtung. Kopien von Dokumenten können amtlich beglaubigt werden z. Bsp. Bescheide, Zeugnisse.

 

Beglaubigt werden Dokumente in der deutschen Sprache.

 

Nicht beglaubigt werden Personenstandsurkunden. Hierfür sind die Standesämter zuständig wo die Ausstellung der Urkunde erfolgte.

 

Die Beglaubigung von Unterschriften erfolgt nur, wenn der Unterschriftsleistende persönlich erscheint  und in Gegenwart des Angestellten unterschrieben wird.  

 

benötigte Unterlagen

 

Gebühren

einer Abschrift/Ablichtung                                      1,50 Euro

zur Berufsausbildung oder zum Studium-gebührenfrei