Beglaubigung
Beglaubigung
Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift/ Ablichtung. Kopien von Dokumenten können amtlich beglaubigt werden z. Bsp. Bescheide, Zeugnisse.
Beglaubigt werden Dokumente in der deutschen Sprache.
Nicht beglaubigt werden Personenstandsurkunden. Hierfür sind die Standesämter zuständig wo die Ausstellung der Urkunde erfolgte.
Die Beglaubigung von Unterschriften erfolgt nur, wenn der Unterschriftsleistende persönlich erscheint und in Gegenwart des Angestellten unterschrieben wird.
benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Original und die Kopie des Schriftstückes
Gebühren
- Beglaubigung Unterschrift/Handzeichen
einer Abschrift/Ablichtung 1,50 Euro
- Beglaubigung von Zeugnissen der Schulabgänger für die erstmalige Bewerbung,
zur Berufsausbildung oder zum Studium-gebührenfrei
- Beglaubigung von Abschriften/Ablichtungen 3,00 Euro