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Gemeinde Niederer Flaeming
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An- und Abmeldung in der Gemeinde Niederer Fläming

Anmeldung einer Wohnung

 

Wir freuen uns, dass Sie in unsere schöne Gemeinde Niederer Fläming ziehen möchten.

 

Wer eine Wohnung oder ein Haus bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.

 

Bei Zuzug einer Familie kann eine volljährige Person die Anmeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen.

 

Eine Abmeldung aus der vorherigen Wohnung/ Haus ist nicht erforderlich, nur wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie Deutschland verlassen, der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird oder eine andere Wohnung aufgegeben wird.

 

Wer in das Ausland umzieht, kann zukünftig bei Abmeldung in der Meldebehörde seine neue Anschrift im Ausland hinterlassen. So kann die Meldebehörde z.B. im Zusammenhang mit Wahlen mit dem Bürger/ innen Kontakt aufnehmen.

 

Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfogt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung zuständig ist.

 

Es wird eine amtliche Bestätigung über den Zuzug ausgestellt.

 

benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (im Reisepass ist nur der Wohnort eingetragen)
  • Kinderreisepass
  • Geburtsurkunde, Eheurkunde, Scheidungsurteil
  • Wohnungsgeberbescheinigung seit 01.011.2015

 

Gebühren

  • gebührenfrei

 

Wohnungsgeberbescheinigung

 

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes