Genehmigung der öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Beitritt der Gemeinde Niederer Fläming zum Amt Dahme/Mark

Niederer Fläming, den 10.11.2017

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Beitritt der Gemeinde Niederer Fläming zum Amt Dahme/Mark wurde dem Ministerium des Inneres und für Kommunales zur Genehmigung am 16.08.2017 übergeben. Das Ministerium hat mit Schreiben vom 03.11.2017 die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Beitritt der Gemeinde Niederer Fläming zum Amt Dahme/Mark zugestimmt und genehmigt. Der Beitritt der Gemeinde Niederer Fläming zum Amt Dahme/Mark erfolgt zum 01.01.2018.

 

Der Amtsdirektor des Amtes Dahme/Mark, Herr Pätzig stellte am 12.06.2017 den Antrag auf Versetzung in den Ruhestand mit Wirkung zum 31.12.2017, so dass die Stelle des Amtsdirektors ab dem 01.01.2018 neu zu besetzen ist. Am 21.09.2017 fand im Amtsausschuss des Amtes Dahme/Mark die Wahl des Amtsdirektors statt. Herr Kaluza wurde mit 7 von 8 Stimmen zum Amtsdirektor gewählt. In der gestrigen Amtsausschusssitzung des Amtes Dahme/Mark hat Herr Kaluza vom Vorsitzenden des Amtsausschusses die Ernennungsurkunde zum Amtsdirektor mit Wirkung zum 01.01.2018 erhalten. Somit endet seine Amtszeit als hauptamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Niederer Fläming mit Ablauf des 31.12.2017

 

Bild zur Meldung: Glückwünsche vom Amtsdirektor Frank Pätzig an Herrn David Kaluza, Übergabe Ernennungsurkunde zum Amtsdirektor mit Wirkung zum 01.01.2018

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Genehmigung der öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Beitritt der Gemeinde Niederer Fläming zum Amt Dahme/Mark
10.11.2017
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Unterzeichnung der Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Beitritt der Gemeinde Niederer Fläming zum Amt Dahme/Mark
24.07.2017