Coronavirus

05.03.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

bisher sind in Deutschland nur sehr wenige Fälle des neuartigen Coronavirus aufgetreten und die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland durch die neue Atemwegserkrankung wird vom Robert Koch-Institut aktuell weiterhin als gering eingeschätzt.

 

In Deutschland gibt es den auf die Influenza bezogenen Nationalen Pandemieplan, der in wichtigen Teilen auch auf COVID-19 anwendbar ist. Ein weiteres Instrument, um ein zwischen Bund und Ländern abgestimmtes Verfahren beim Auftreten bedeutsamer Infektionskrankheiten zu gewährleisten, ist die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Koordinierung des Infektionsschutzes in epidemisch bedeutsamen Fällen“ des Bundes. Sie wurde inzwischen in Kraft gesetzt. Weitere Informationen zur Pandemieplanung sind auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts zu finden.

 

Der Nationale Pandemieplan ist mit seinen Empfehlungen Grundlage für die Planungen der einzelnen Länder. Im Land Brandenburg sind die Verwaltungsvorschrift „Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten“ und der „Seuchenalarmplan“ des Landes für die Planung von hoher Bedeutung. Daneben haben insbesondere medizinische Einrichtungen und Gesundheitsämter des Landes eigene Verfahrensvorschriften zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.

 

Die im Land Brandenburg zuständigen Stellen stehen in engem Kontakt zum Robert-Koch-Institut, zum Bundesgesundheitsministerium und zu anderen Bundesländern. In Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte wurden die Krankenhäuser und die Vertragsärzte des Landes einbezogen.

 

Auf folgender Internetseite können Sie sich ausführlich über das Coronavirus und Schutzmaßnahmen informieren:

 

 

 

Hier zudem die:

 

  • Hotline des Bundesgesundheitsministeriums: 030 – 346 465 100

 

 

Nachfolgend sind drei mögliche Fallkonstellationen ausgeführt:

 

1. Eine Schülerin bzw. ein Schüler, eine Lehrerin oder ein Lehrer zeigt Symptome[1] einer Infektion.

 

  • Hat die Schule Kenntnis von Verdachts- bzw. Kontaktfällen, nimmt die jeweilige Schulleitung unverzüglich Kontakt mit dem lokal zuständigen Gesundheitsamt[2] auf.
  • Die Betroffenen bzw. ggfs. deren Erziehungsberechtigten sind darüber zu informieren.
  • Das Gesundheitsamt bewertet das gegebene Gesundheitsrisiko und veranlasst die notwendigen Maßnahmen.
  • Die Schulleiterinnen und Schulleiter setzen die notwendigen Maßnahmen um, soweit sie in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.
  • Die Schulleiterinnen und Schulleiter informieren die bzw. den für die betreffende Schule zuständige/n Schulrätin/Schulrat.

 

 

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport


[1] Informationen dazu bspw. unter: Gesundheitsministerium Brandenburg

[2] Verbindungsdaten der Gesundheitsämter im Land Brandenburg