Reisepass
Reisepass
Sie finden Hinweise für Länderinformationen und Einreisebestimmungen unter:www.auswaertiges-amt.de
Die Verlängerung eines Reisepasses ist nicht möglich.
Gebühren
- Antragsteller unter 24 Jahre - 37,50 Euro/ 6 Jahre gültig
- Antragsteller über 24 Jahre - 60,00 Euro/10 Jahre gültig
benötigte Unterlagen
- Geburtsurkunde
- biometrisches Passbild
- Personalausweis
Weitere Reisepässe
Express-Pass
- über 24 Jahre - 91,00 Euro
- unter 24 Jahre - 69,50 Euro
Reisepass mit 48 Seiten
- über 24 Jahre - 81,00 Euro
- unter 24 Jahre - 59,50 Euro
Express-Pass mit 48 Seiten
- über 24 Jahre - 113,00 Euro
- unter 24 Jahre - 91,50 Euro
vorläufiger Reisepass
- einheitlich - 26,00 Euro
Reisepässe für Kinder werden bis zum sechsten Lebensjahr ohne Fingerabdrücke ausgestellt.
Beantragung eines Reisepasses für Kind /Jugendlichen unter 18 Jahren ist nur mit Erziehungsberechtigten möglich.
Kinderreisepass
Die Antragsstellung, Ausstellung und Verlängerung eines Kinderreisepasses erfolgt im Einwohnermeldeamt.
Der Kindereisepass ist 6 Jahre gültig, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Vergewissern Sie sich vor Beantragung, ob der Kinderreisepass von dem Staat, in den Sie einreisen möchten, akzeptiert wird.
Antragsteller sind die Eltern für das Kind. Die Beantragung erfolgt durch die Eltern oder den sorgeberechtigten Elternteil und das Kind. Es bedarf einer schriftliche Zustimmung des nichtanwesenden Elternteils.
benötigte Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passbild
- Geburtsurkunde des Kindes
Gebühren
- 13,00 Euro Neuausstellung
- 6,00 Euro Verlängerung (nur ein gültiger Kinderreisepass kann verlängert werden)