Führungszeugnis

Führungszeugnis

 

In einem Führungszeugnis wird ausgewiesen, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht.

 

Personen, die über 14 Jahre alt sind können ein Führungszeugnis für die eigene Person bei der Meldebehörde beantragen. Die Antragsstellung erfolgt persönlich oder vom gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigen.

 

Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn zugestellt, innerhalb von 10- 14 Tagen.

 

 

Erweitertes Führungszeugnis erhalten Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

 

benötigte Unterlagen

 

Gebühren

 

Gewerbezentralregister

 

Die Antragstellung für Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister erfolgt im Einwohnermeldeamt. Die Zustellung für Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister erfolgt vom Bundesamt für Justiz-Gewerbezentralregister- in Bonn.

 

benötigte Unterlagen

 

Gebühren