Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Gemeinde Niederer Flaeming
Schriftgrad:
     
 
 
 

Logo Gemeinde Niederer Fläming

 

 

 

 

 

 
 
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Beglaubigung

Beglaubigung

 

Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift/ Ablichtung. Kopien von Dokumenten können amtlich beglaubigt werden z. Bsp. Bescheide, Zeugnisse.

 

Beglaubigt werden Dokumente in der deutschen Sprache.

 

Nicht beglaubigt werden Personenstandsurkunden. Hierfür sind die Standesämter zuständig wo die Ausstellung der Urkunde erfolgte.

 

Die Beglaubigung von Unterschriften erfolgt nur, wenn der Unterschriftsleistende persönlich erscheint  und in Gegenwart des Angestellten unterschrieben wird.  

 

benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • Original und die Kopie des Schriftstückes

 

Gebühren

  • Beglaubigung Unterschrift/Handzeichen

einer Abschrift/Ablichtung                                      1,50 Euro

  • Beglaubigung von Zeugnissen der Schulabgänger für die erstmalige Bewerbung,  

zur Berufsausbildung oder zum Studium-gebührenfrei

  • Beglaubigung von Abschriften/Ablichtungen    3,00 Euro