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Gemeinde Niederer Flaeming
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Hausaufgaben

Hausaufgaben sollen dem Kind die Gelegenheit geben, sich am Nachmittag noch einmal mitdem gelernten Stoff auseinanderzusetzen. Die Hausaufgabenanfertigung im Hort ist keine Weiterführung des Unterrichtes und kein Angebot zur weiteren intensiven schulischen Förderung der Kinder. Auf die Hausaufgabenerledigung im Hort besteht kein Anspruch, wenn sich die tägliche Hausaufgabenzeit mit besuchten Angeboten überschneidet (z. B. zu besonderen Festtagen des Jahreshöhe- punkteplans sowie am Tag des Hortsportes) oder das Kind vor der Hausaufgabenzeit den Hort verlässt. Freitags, am letzten Schultag vor den Ferien und am Tag vor langen Wochenenden werden keine Hausaufgaben gemacht. Unser Hausaufgabenzimmer bietet allen Kindern eine ruhige und harmonische Atmosphäre.

Aufgaben der Kinder:

Die erteilten Hausaufgaben werden im Hausaufgabenheft eingetragen. Für die sachliche Richtigkeit, die Vollständigkeit und die Form ist der Schüler selbst verantwortlich. Benötigte Materialien und Unterlagen müssen vom Schüler bereit gestellt werden.

 

Diktatübungen, Erkundungsaufgaben, Lesen, Gedichte und Lieder lernen, sowie das Erlernen von Regeln, Berichtigungen von Klassenarbeiten, Mal- und Gestaltungsaufgaben aller Art, sind Aufgaben die zu Hause erledigt werden.

 

Aufgaben der Erzieher:

Erzieher betreuen die Hausaufgabenerledigung und sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten bestrebt, für die Kinder eine angenehme Arbeitsatmosphäre zu schaffen. Sie geben den Kindern in dieser Zeit Hilfestellungen und unterstützen sie bei der Lösungsfindung. Erzieher brechen die Hausaufgabenerledigung ab, wenn die Zeit überschritten ist. Dies machen die Erzieher den Eltern / Lehrern durch einen entsprechenden Hinweis im Hausaufgabenheft / Elternheft kenntlich.

 

Erzieher sind nicht verpflichtet auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Sauberkeit zu kontrollieren. Die Kinder, die ihre HA auf Wunsch der Eltern anfertigen sollen aber nicht möchten, werden von den Erziehern motiviert.

 

Zeitrahmen:

Die Beachtung der täglichen Arbeitszeit für Hausaufgaben ermöglicht den Kindern eine altersgerechte Nachmittagsgestaltung mit Zeit für Bewegung, Spiel und Entspannung.

 

Die im Schulgesetz verankerten Hausaufgabenzeiten bilden unsere Arbeitsgrundlage.

 

Klassenstufe 1 und 2: bis zu 30 min

Klassenstufe 3: bis zu 45 min

Klassenstufe 4: bis zu 45 bis höchstens 60 min

 

Ziel: Die Kinder fertigen freiwillig, eigenständig und verantwortungsbewusst ihre Hausaufgaben an.