Sozial- und Mobilitätsticket
Ein Ausweis – zwei Tickets
Mobilitätsticket Brandenburg und Sozialticket TF ab 1. Mai 2016 mit einer Karte
Das Sozialticket Teltow-Fläming sowie das Mobilitätsticket Brandenburg werden im Landkreis Teltow-Fläming künftig zusammengefasst. Das erleichtert den Fahrgästen die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel und erspart Verwaltungsaufwand.
Ab 1. Mai 2016 wird an Bedürftige nur noch die Kundenkarte für das Mobilitätsticket des VBB ausgestellt. Sie gilt dann auch für die meisten Buslinien der Verkehrsgesellschaft Teltow-Fläming. Nicht eingesetzt werden kann die Kundenkarte auf folgenden Buslinien:
- 618 (Potsdam - Wünsdorf-Waldstadt)
- 619 (Potsdam - Ludwigsfelde)
- 621 (Ludwigsfelde - S Teltow-Stadt)
- 729 (Königs Wusterhausen - Mittenwalde - Zossen)
- 789 (Dabendorf-Schule - Kallinchen, Urlauberdorf)
- 790 (S Königs Wusterhausen Bhf - Zossen, Bahnhof; Rangsdorf, Bahnhof; Mittenwalde/LDS, Schule)
- 791 (Blankenfelde - Gewerbegebiet Dahlewitz)
- 795 (Fernneuendorf, Dorfplatz - Dabendorf, Schule)
- 796 ( Luckenwalde, Salzufler Allee - Zossen, Bahnhof)
Berechtigt zur Nutzung sind Empfänger von Arbeitslosengeld II, von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften. Damit soll Menschen geholfen werden, die aufgrund ihres geringen Einkommens in ihrer Mobilität im Berufsleben oder in der Freizeit eingeschränkt sind.
Bereits ausgegebene Sozialtickets behalten ihre Gültigkeit bis zum angegebenen Datum. Sie sind erst danach neu zu beantragen.
Wer Fragen zum Thema hat, kann sich an die Kreisverwaltung Teltow-Fläming wenden. Ansprechpartner ist Andreas Christoph, zu erreichen unter Tel. (03371) 608-3315, E-Mail andreas.christoph@teltow-flaeming.de
Pressestelle Landkreis Teltow-Fläming
Bild zur Meldung: Sozialticket-Mobiticket