Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Gemeinde Niederer Flaeming
Schriftgrad:
     
 
 
 

Logo Gemeinde Niederer Fläming

 

 

 

 

 

 
 
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Jugendliche an Masern erkrankt

Niederer Fläming, den 13.03.2015

Gesundheitsamt Teltow-Fläming rät zum Prüfen des Impfschutzes.

 

Eine Jugendliche aus dem Landkreis Teltow-Fläming ist an Masern erkrankt. Der entsprechende Verdacht hat sich am heutigen 12. März 2015 bestätigt. Die junge Frau besucht eine Schule in Berlin und hat sich wahrscheinlich bei einem ebenfalls an Masern erkrankten Mitschüler angesteckt.

 

Es handelt sich um den ersten Fall von Masern im Landkreis in diesem Jahr. Im vorigen Jahr wurden dem Gesundheitsamt Teltow-Fläming drei Erkrankungen gemeldet.

 
Impfschutz sollte geprüft werden

Masern sind derzeit auf dem Vormarsch. So gibt es in Berlin einen heftigen Ausbruch, und auch im Land Brandenburg steigt die Zahl der Erkrankungen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Gesundheitsamt Teltow-Fläming, den Masernimpfschutz durch den Hausarzt bzw. Kinderarzt prüfen zu lassen und ggf. nach ärztlicher Empfehlung die nachzuholen.

 
Was sind Masern?

Die Masern sind eine äußerst ansteckende Krankheit, die durch Viren (Masernviren) versursacht werden. Diese werden durch kleine Tröpfchen, die beim Sprechen, Husten oder Niesen entstehen, von Mensch zu Mensch übertragen.

 
Wie machen sich Masern bemerkbar?

Acht bis zehn Tage nach einer Ansteckung mit dem Masernvirus treten Erkältungssymptome und wenige Tage später ein typischer Hautausschlag auf.

 
Ansteckungsgefahr

Die Möglichkeit, andere Menschen anzustecken, besteht bereits fünf Tage vor Auftreten des Hautausschlages. Nach Auftreten des Hautausschlages ist der Patient noch bis zu vier Tage lang ansteckend.

 
Mögliche Komplikationen

Eine Masern-Erkrankung kann zu gefährlichen Komplikationen wie beispielsweise Mittelohren-, Lungen- oder Hirnentzündungen führen.

 
Schutz vor Masern

Gegen Masern und ihre Komplikationen kann man sich jedoch durch eine Impfung schützen. Bei Kindern wird eine zweimalige Masern-Mumps-Röteln-(MMR)-Impfung empfohlen: Die erste Impfdosis soll im Alter von 11-14 Monaten, die zweite im Alter von 15-23 Monaten verabreicht werden. Aber auch nach 1970 geborene Erwachsene, die bislang nicht an Masern erkrankt sind und die entweder gar nicht oder nur einmal gegen Masern geimpft wurden oder deren Masern-Impfstatus unklar ist, sollten den Masern-Impfstoff erhalten (eine einmalige MMR-Impfdosis).

 
Fehlende Impfungen nachholen

Angesichts der Gefährlichkeit einer Masern-Erkrankung sollten fehlende Masern-(MMR)-Impfungen unbedingt zum frühestmöglichen Zeitpunkt nachgeholt werden. Dies ist beim Hausarzt oder auch beim Gesundheitsamt möglich.

 

Für Rückfragen zum Thema kann man sich an das Gesundheitsamt Teltow-Fläming wenden. Ansprechpartner sind

 

Pressestelle Landkreis TF

 

Bild zur Meldung: Vor Masern kann man sich durch eine Impfung schützen.